Es habe fünf Tage gedauert, bis die Fluglinie die Angehörigen aller 291 Insassen verständigt hatte. Zudem sei keine spezielle Notfallhotline eingerichtet worden, und die normale Buchungshotline sei auf der Homepage nur schwer zu finden gewesen. Deshalb habe die Fluggesellschaft ihre Pflichten bei der Unterstützung von Angehörigen der Passagiere nicht ausreichend erfüllt, urteilte das Gericht.
Die Boeing 777 der Airline hatte am 3. Juli kurz vor der Landebahn eine Mauer gestreift und war anschließend in Flammen aufgegangen. Bei dem Unglück starben 3 Menschen, mehr als 180 wurden verletzt.
(red / Titelbild: Die verunglückte Maschine - Foto: NTSB)