BARIG hält beispielswiese die vorgeschlagene, neue Ausgleichszahlungsregelung für unverhältnismäßig und kontraproduktiv. Laut EU-Parlament sollen Passagiere künftig auf Kurzstrecken bei Verspätungen ab drei Stunden mit 300 Euro entschädigt werden, Austrian Wings berichtete. „Das ist nicht nachvollziehbar und steht in keinem Verhältnis zum Ticketpreis“, kritisiert Michael Hoppe. „Auf der Kurzstrecke liegt der reine Flugpreis inzwischen oft nur noch im zweistelligen Bereich. Die nun geforderten Ausgleichsleistungen wären also viel zu hoch und würden den Rahmen deutlich sprengen. Den Airlines würde dann gar nichts anderes übrig bleiben, als die Preise anzuheben.“
Für Unverständnis sorgt zudem die geplante Ausweitung der Kompensationsansprüche bei “außergewöhnlichen Umständen“ wie etwa Vulkanausbrüchen oder Naturkatastrophen. Im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission, gestrandeten Passagieren drei Übernachtungen zu zahlen, fordert das EU-Parlament eine Ausweitung auf fünf Nächte. Für BARIG ist nicht nachvollziehbar, warum Airlines für Naturkatastrophen, die sie nicht zu verantworten haben, “haften“ sollen.
An den EU-Ministerrat, der in den nächsten Monaten über die vorgeschlagenen Änderungen beraten und entscheiden muss, appelliert BARIG, den vorgelegten Entwurf der Fluggastrechteverordnung 261/2004 sinnvoll zu überarbeiten. Es ist für Airlines und ihre Passagiere von Vorteil, wenn faire Regeln und ein guter Kompromiss gefunden werden.
(red / BARIG / Titelbild: Symbolbild Verkehrsflugzeug - Foto: Austrian Wings Media Crew)