Zwar habe ihm die AUA gemäß EU-Verordnung 600 Euro Kompensation pro Person gezahlt, sich jedoch geweigert, die Stornokosten für die bereits gebuchten Hotels zu übernehmen. Feketitsch klagte daraufhin und bekam nun recht. Denn das Gericht entschied, dass den Klägern "aufgrund der erfolgten Nichtbeförderung jedenfalls ein Anspruch auf Ersatz des Schadens" zustehe.
Insgesamt muss die AUA nun 1.005 Euro bezahlen, darunter 585 Euro für Hotels und Mietwagen, 191 Euro für das Parken am Flughafen. Außerdem muss sie die Kosten für ein Konzert, das die Familie aufgrund der verspäteten Abreise verpasste, übernehmen, so der "Kurier".
(red / Titelbild: AUA-Passagiere am Check-In: Pro Jahr erscheinen laut Angaben der AUA rund 500.000 Reisende nicht zu ihrem Flug, weshalb Flüge regelmäßig überbucht werden, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)