Flüge mit einem Ursprung außerhalb der EU sind für Unternehmen wie IJM tägliche Routine. In der Regelung einer rechtzeitigen Fluganmeldung sowie dem Nachweis, dass für den jeweiligen Auftrag keine geeigneten deutschen Mitbewerber zur Verfügung stehen, sah das österreichische Luftfahrtunternehmen eine Diskriminierung und eine Behinderung in der Ausübung der Verkehrsrechte, wie Geschäftsführer Robert Schmölzer betont: "Es kann nicht sein, dass durch diese Auflagen die Tätigkeiten eines Dienstleisters, der in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig vergleichbare Dienstleistungen erbringt, unterbunden oder weniger attraktiv gemacht werden."
Nachdem sich IJM selbst wegen einer fehlenden Einfluggenehmigung mit der Forderung von Strafzahlungen seitens der deutschen Behörden konfrontiert sah, beschritt das Unternehmen 2009 erstmals den Rechtsweg, der sich bis zum EuGH zog. Sieben Mitgliedsstaaten gaben im Zuge dessen Erklärungen ab. Das Urteil fiel vergangenen März schließlich zu Gunsten von IJM aus - die Strafzahlungen seien, so das Gericht, ungerechtfertigt, weil das Diskriminierungsverbot auch für Bedarsflüge von und nach Drittstaaten zu gelten habe. Die gesamte Branche ist damit künftig von erforderlichen Einfluggenehmigungen zu befreien.
Mit seinem erfolgreichen Rechtsstreit sieht IJM einen wichtigen Sieg für die gesamte Branche: "Ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Liberalisierung des europäischen Flugverkehrs", so Schmölzer.
(red Aig / Titelbild: Bombardier BD-100-1A10 Challenger 300 von International Jet Management, aufgenommen in Moskau-Sheremetyevo - Foto: Aktug Ates)