Da Schwechat in der Einflugschneise für die Piste 11/29 liegt, mussten pyrotechnische Veranstaltungen schon bisher mit einer Sondergenehmigung durchgeführt werden.
Eine solche werde es jetzt allerdings nicht mehr geben, teilte die zuständige Luftfahrtbehörde mit.
Betroffen von dem Verbot sind etwa das Schwechater Stadtfest sowie die SPÖ-Feier am 1. Mai, deren Höhepunkt ein Feuerwerk war.
(red / Titelbild: Verkehrsflugzeug im Landeanflug, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)