Für verspätete Flüge sollen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter Starts bis 23:00 Uhr und Landungen bis 23:30 Uhr möglich sein. Für die Verspätungen ist dieses Kontingent auf maximal 20 Flugbewegungen pro Monat beschränkt.
Darüber hinaus dürfen nur solche Flugzeuge verspätet starten oder landen, die auf Grund ihrer besonders lärmarmen Bauweise auf der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums stehen. Nach 22:30 Uhr ist zudem der Einsatz von APUs (Hilfsturbinen zur flugzeugeigenen Stromversorgung) nicht mehr zulässig.
Triebwerksprobeläufe dürfen grundsätzlich nur innerhalb der speziellen Lärmschutzkabine erfolgen. Obwohl im Rahmen eines solchen Genehmigungsänderungsverfahrens gesetzlich keine Anhörung vorgeschrieben ist, hatte die Bezirksregierung Betroffenen und Einwendern in einem mehrtägigen Anhörungstermin im April 2013 in der Dortmunder Westfalenhalle die Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen und Bedenken vorzutragen und mit den Beteiligten zu besprechen.
Nach Abwägung aller Interessen hat die Bezirksregierung dem Antrag der Flughafen Dortmund GmbH auf Erweiterung der Betriebszeiten unter umfangreichen Auflagen entsprochen, heißt es.
(red / Bezirksregierung Münster / Titelbild: Symbolbild Flugverkehr - Foto: Austrian Wings Media Crew)