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[U] EU-Generalanwalt meint: Alter AUA-KV wirkt nach

Der vor zwei Jahren vom AUA-Management gekündigte Kollektivvertrag für das fliegende Personal wirkt so lange nach, bis ein neuer abgeschlossen wird. Zu diesem Schluss kam der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Cruz Villalon, in seiner Stellungnahme zu der Causa. Zwar ist diese kein gerichtliches Urteil, allerdings folgen die Richter am EuGH in vier von fünf Fällen der Rechtsansicht des Generalanwaltes. Für den Betriebsrat, der gegen die Kündigung des alten KV und den Betriebsübergang auf die AUA-Tochter Tyrolean geklagt hatte, ist die Meinung des Generalanwaltes ein Erfolg.

"Wir fühlen uns in unserer Rechtsmeinung bestätigt", erklärte AUA-Bordbetriebsratschef Karl Minhard telefonisch gegenüber Austrian Wings.

Jetzt gelte es noch die Urteile des EuGH und des OGH abzuwarten, die für Herbst dieses Jahres erwartet werden.

"Wir stehen in der Zwischenzeit natürlich jederzeit für konstruktive Verhandlungen zur Verfügung und bedauern sehr, dass der Vorstand gestern Abend die noch vor einer Woche bestätigten Verhandlungstermine 11., 12. und 13. Juni kurzfristig abgesagt hat."

AUA nimmt Meinung des Generalanwalts "zur Kenntnis"
"Wir nehmen die Aussagen des Generalwalts zur Kenntnis", kommentierte eine AUA-Sprecherin gegenüber Austrian Wings knapp. Rechtlich habe das ohnedies keine Relevanz. "Eine finale rechtliche Klärung vor den österreichischen Gerichten wird wahrscheinlich erst 2015 stattfinden. Dennoch werden wir als Unternehmen unseren Handlungsspielraum prüfen und über Alternativen beraten."

(red / Titelbild: Symbolbild AUA - Foto: Austrian Wings Media Crew)