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Niederlage für Flughafengegner in Berlin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch Klagen von Anrainern des Flughafens Tegel zurückgewiesen, in denen diese eine Entschädigung für den Fluglärm oder zusätzlichen Schallschutz gefordert hatten.

Das Gericht stellte in seiner Begründung fest, dass die Anwohner keinen unzumutbaren Belastungen ausgesetzt seien, und der Flughafen Tegel ohnedies in den kommenden zehn Jahren geschlossen werden soll. Eine Revision gegen diesen Spruch ist unzulässig.

(red / Titelbild: Der Flughafen Berlin Tegel - Foto: Nicolas Eschenbach / Foto: Austrian Wings Media Crew)