Die heutige Entscheidung der EU Kommission war Schlusspunkt einer Untersuchung, die am 15. September 2005 begann. Privatleute wie auch Wettbewerber im Bereich der Flughäfen und Fluggesellschaften hatten sich bei der Kommission darüber beschwert, der Flughafen habe rechtswidrig staatliche Darlehen und Zuschüsse bekommen. Weitere Beschwerden folgten im März 2007 und im Januar 2009. Die EU-Wettbewerbshüter gingen diesen Beschwerden nach und baten Deutschland um umfassende Auskunft zu allen betriebswirtschaftlichen und finanziellen Details des niederrheinischen Flughafens. Die Flughafengesellschaft hat zu dieser Untersuchung mit umfassenden Unterlagen und Fakten Stellung genommen.
Im Jahr 2012 eröffnete die Kommission dann ein offizielles Verfahren und gab so auch Dritten die Möglichkeit zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Neun Jahre nach Beginn der Untersuchung hat die EU Kommission mit ihrem heutigen Urteil die Auffassung Deutschlands, des Kreises Kleve, der Gemeinde Weeze und des Flughafens bestätigt, dass das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurde und sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den Vorschriften der EU stehen. Die Kommission hat damit bestätigt, dass die öffentliche Hand mit der Vergabe des Darlehens an die Flughafengesellschaft den Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt hat. Insbesondere würdigt die Kommission in diesem Zusammenhang die „massiven Investitionen“ des privaten Eigentümers in den Flughafen.
Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Entwicklung des Flughafens dazu beigetragen hat, die überlasteten Kapazitäten benachbarter Flughäfen innerhalb des bedeutenden Einzugsgebietes des Flughafens zu entlasten.
Ludger van Bebber sagte:“ Wir freuen uns, dass die EU Kommission mit ihrer finalen Entscheidung unserer Auffassung gefolgt ist. Der Flughafen ist zu über 90 Prozent im privaten Eigentum und so der Prototyp eines privat betriebenen Flughafens. Die europäischen Wettbewerbshüter haben nun bestätigt, dass die Finanzierung des Flughafens marktwirtschaftlichen Prinzipien entspricht bzw. vollständig konform ist mit den Regeln des Binnenmarktes. Insbesondere freut uns, dass die Kommission das herausragende Engagement des privaten niederländischen Investors in den letzten 12 Jahren besonders würdigt. Der Hinweis der Kommission auf unser bedeutendes Einzugsgebiet und die Entlastungsfunktion für überlastete benachbarte Flughäfen zeigt die strategische Bedeutung des Flughafens für das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahrzehnten.“
Zum Airport Weeze – Der Airport Weeze (NRN) ist mit 2,48 Mio. Passagieren in 2013 der drittgrößte Flughafen in NRW. Der Flughafen, der 2003 den Linienflugbetrieb aufnahm, ist einer der jüngsten Flughäfen Europas und zugleich einer der ersten privaten Airports in Deutschland. Der internationale Verkehrsflughafen liegt im Kreis Kleve ca. 70 km nördlich von Düsseldorf an der A57 unmittelbar an der niederländischen Grenze. In einem 60-Autominuten-Radius leben über 10 Millionen Menschen. 40 Prozent der abreisenden Flughafenkunden kommen aus den Niederlanden, ca. 60 Prozent aus der Region Niederrhein, aus dem Ruhrgebiet und dem Rheinland. Hauptkunde des niederrheinischen Flughafens ist die Low-Cost Airline Ryanair, die den Flughafen mit bis zu sechs (2014) stationierten Jets zur einer der größten deutschen Basis ausgebaut hat. 1.140 Beschäftigte (Stand: 2012) arbeiten am Flughafen und bei den hier angesiedelten Firmen und Behörden. Das Flughafenareal und das angrenzende Logistik- und Gewerbegebiet – die Airport City Weeze – umfassen 620 ha.
(red / Flughafen Weeze / Titelbild: Symbolbild Flugverkehr - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)