Im gegenständlichen Verfahren geht es um die Auflösung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Vorstands der Flughafen Wien AG mit 31. Dezember 2011. Während die Flughafen Wien AG das Dienstverhältnis zu diesem Termin als rechtmäßig beendet betrachtet, sieht Gabmann diese vorzeitige Vertragsauflösung als vorbehaltlich eines Konsulentenvertrags vereinbart. Da dieser Konsulentenvertrag nie abgeschlossen wurde, sei die Vertragsauflösung auch nie rechtswirksam geworden.
Das Landesgericht Korneuburg hat Gabmann nun in seinem Begehren insoweit Recht gegeben, dass ihm € 346.000 der von ihm geforderten € 728.000 zugesprochen wurde. Die Flughafen Wien AG hat auf anwaltliche Empfehlung entschieden, gegen dieses Urteil Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(red / Flughafen Wien / Titelbild: Ernest Gabmann, er galt früher als Intimus von LH Erwin Pröll - Foto: Austrian Wings Media Crew )