Die Airline hatte sich beharrlich geweigert, die Entschädigung in Höhe von 250 Euro an die Betroffenen auszuzahlen und auch auf die Schreiben der Arbeiterkammer nicht mehr reagiert, erklärte AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer. Deshalb habe man den Fall einem Anwalt übergeben, der über das Bezirksgericht Schwechat schließlich einen Exekutionstitel erwirkt habe.
Als eine Maschine der Airline nun erneut auf dem Flughafen Wien Schwechat landete, durfte sie erst wieder abheben, nachdem der Exekutor die 750 Euro erhalten hatte.
(red / Titelbild: Symbolbild Verkehrsflugzeug, Foto: Austrian Wings Media Crew)