Wie die AUA mitteilt, würden die betroffenen Passagiere per SMS oder E-Mail über Änderungen im Flugprogramm informiert.
Auf der Betriebsversammlung informiert der Betriebsrat das fliegende Personal über die weitere Vorgehensweise nach dem richtungsweisenden EuGh-Urteil.
(red / Titelbild: AUA-Betriebsversammlung, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew