Diesem Entscheid vorausgegangen war eine Klage des spanischen Billigfliegers Vueling, dem es durch ein spanisches Gesetz verboten war, Zusatzgebühren für Gepäckstücke einzuheben. Der EuGh entschied nun jedoch, dass ein solches Gesetz nicht mit EU-Recht vereinbar sei.
Klar stellte das Gericht allerdings auch, dass Gebühren für Handgepäck generell nicht zulässig seien.
(red / Titelbild: Symbolbild Gepäck - Foto: Austrian Wings Media Crew)