Sollte der EuGh entscheiden, dass der alte Kollektivvertrag nachwirkt, könnte das der AUA nämlich mehrere Millionen Euro kosten. Geld, das nicht vorhanden ist und auch von der Konzernmutter Lufthansa vermutlich nicht zur Verfügung gestellt werden wird. Mehrfach hatte Albrecht in der Vergangenheit aber erklärt, dass es "keinen Plan B gibt", sollten Gerichte den Betriebsübergang rechtskräftig für nichtig erklären beziehungsweise ein Nachwirken des alten AUA-Kollektivvertrages feststellen. Albrecht steht also mit dem Rücken zur Wand.
Gleichzeitig wäre ein solches Urteil auch eine Bestätigung für den Kurs des kämpferischen AUA-Betriebsrates und eine empfindliche persönliche Niederlage für Vorstandschef Jaan Albrecht, der firmenintern von der Belegschaft auch wenig schmeichelhaft als "Rambo aus Mexiko" bezeichnet wird.
(red / Titelbild: Das AUA-Hauptbüro am Flughafen Wien - in der Führungsetage herrscht Nervosität, Symbolbild - Foto: Huber)