In der ersten Instanz war Ryanair zu 8,8 Millionen Euro Schadenersatz an die Sozialversicherungskasse URSSAF und die Flugpersonalrentenkasse verurteilt worden, dagegen aber berufen.
Hintergrund des Verfahrens war, dass RYanair die 127 Mitarbeiter der 2007 auf dem südfranzösischen Flughafen Marseille Provence eröffneten Ryanair-Basis bei der irischen, nicht aber bei der französischen Sozialversicherung angemeldet hatte.
(red CP, CvD / Titelbild: Flugbegleiterin von Ryanair; die Arbeitsbedingungen des Personals und dessen Verträge geraten immer wieder in die Schlagzeilen, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)