Ein Großteil der aktuell noch rund 100 Mitarbeiter muss demnach mit Wirkung zum 04. November unwiderruflich frei gestellt werden und kann entsprechend sofort neue Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen. Diese Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat getroffen.
„Leider fehlen uns die Mittel bzw. die finanzielle Unterstützung für eine Weiterbeschäftigung oder auch, um eine Transfergesellschaft einzurichten. Wir haben deshalb keine andere Wahl, als die Mitarbeiter frei zu stellen“, betonte der Insolvenzverwalter. Mit Auslaufen des Insolvenzgeldzeitraums (Ende September) hatten die Mitarbeiter für Oktober noch reguläre Lohn- und Gehaltszahlungen erhalten.
Zum Ausgang des Investorenprozess für den Flughafen Zweibrücken konnte Plathner noch keine abschließenden Aussagen machen. „Die Frist zur Abgabe von verbindlichen Angeboten läuft noch. Wir sind weiter in Verhandlungen mit potenziellen Investoren, wobei die Vorstellungen der verschiedenen Interessenten die ganze Spannweite von der Fortführung eines Flughafenbetriebs bis zur Stilllegung und anderweitigen Nutzung des Geländes umfassen“, so Plathner.
Seit der Beantragung des Insolvenzverfahrens im Juli war der Flugbetrieb reibungslos gelaufen. Mit 37.651 Passagieren konnte der Flughafen Zweibrücken kürzlich sogar den passagierstärksten September seiner Geschichte verbuchen, heißt es in der Erklärung abschließend.
(red / Flughafen Zweibrücken / Titelbild: Symbolbild Verkehrsflugzeug - Foto: Austrian Wings Media Crew)