Gegenwärtig versuchen die Arbeitgeber bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO) das Streikrecht als Bestandteil der Koalitionsfreiheit im IAO-Übereinkommen 87 grundsätzlich in Frage zu stellen.
Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit, erklärt hierzu: „Es ist ein Skandal, an wie vielen Stellen gewerkschaftliche Grundrechte infrage gestellt und bekämpft werden. Lange war das Unterdrücken von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen nur in totalitären Regimen zu Hause. Dass jetzt solche Angriffe auch innerhalb der IAO geduldet werden sollen, war bis vor kurzem undenkbar. Die IAO ist schließlich eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu befördern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche Politik dabei zusehen kann, wenn in der IAO das Streikrecht demontiert wird.“
Für Deutschland ist der DGB Mitglied des Internationalen Gewerkschaftsbundes.
In diesem Kontext kritisiert Schulz auch die Bestrebungen zu einer gesetzlich erzwungenen Tarifeinheit in Deutschland: „Mit dem geplanten Tarifeinheitsgesetz werden in Deutschland zuerst die Rechte kleiner Gewerkschaften ausgehebelt und der Boden für weitere Maßnahmen bereitet. Wer auf internationaler Ebene das Streikrecht verteidigt, kann im eigenen Land kein Gesetz zur erzwungenen Tarifeinheit vorantreiben und damit die grundgesetzlich geschützten Rechte kleiner Gewerkschaften aushebeln.“
Die Vereinigung Cockpit verweist darauf, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz nicht nur gegen Art. 9 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes verstößt, sondern auch gegen die Völkerrechtsnormen der Artikel 87 und 98 der ILO-Übereinkommen. Aktuell hat Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schlachter vom Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU aus Trier in ihrem Gutachten „Die Vereinbarkeit gesetzlich vorgeschriebener Tarifeinheit mit internationalem Recht (EMRK, ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98)“ den geplanten Rechtsbruch aufgezeigt.
Die Vereinigung Cockpit wird keinerlei Aushöhlung der Rechte von Gewerkschaften, insbesondere keinerlei Einschränkung der international garantierten Streikrechte, hinnehmen. Neben der Verteidigung der Gewerkschaftsrechte auf internationaler Ebene wird im Falle einer Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes in Deutschland der Gang vor das Bundesverfassungsgericht unausweichlich und die Vereinigung Cockpit wird nicht zögern, diesen auch zu gehen.
(red / VC / Titelbild: Piloten bei der Arbeit, Symbolbild - Foto: Gunther Pitterka)