Konkret bedeutet dies, wenn ein Pilot das Flugdeck verlässt, beispielsweise um einem menschlichen Bedürfnis nachzugehen, muss ein Flugbegleiter das Cockpit betreten und bis zur Rückkehr des Piloten anwesend sein.
Somit soll verhindert werden, dass von innen verriegelte Cockpittüren zum potentiell tödlichen Sicherheitsrisiko werden, wie Austrian Wings bereits im Mai 2014 berichtete.
Eine derartige Regelung ist in den USA bei vielen Fluglinien seit Jahren absoluter Standard, in Europa jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Folglich obliegt es den einzelnen Airlines, ob sie das Vier-Augen-Prinzip umsetzen, oder sich auf die bisherige Praxis verlassen, die nun zum Tod von 149 unschuldigen Menschen, darunter 2 Babys, geführt hat.
(red / Titelbild: Symbolbild Air France - Foto: M. Huber)