Nachfolgend veröffentlicht Austrian Wings die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Originalwortlaut:
"Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnungen des verstorbenen Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Maßnahmen haben nicht zur Auffindung eines sog. Abschiedsbriefes oder Bekennerschreibens geführt. Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben.
Allerdings wurden Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen. Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat.
Vernehmungen hierzu sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen werden noch einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir die Angehörigen und die Öffentlichkeit weiter informieren.
Die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich sind vom Dezernenten des Verfahrens über die vorläufigen Ergebnisse der auch von französischer Seite angeregten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden."
Regelmäßige psychische Tests gefordert
Indes fordert die ICAO als Reaktion auf das Unglück von Germanwings-Flug 9525, Piloten auch regelmäßig psychologischen Untersuchungen zu unterziehen. Bislang gibt es lediglich vor der Einstellung eine psychologische Selektion, danach jedoch nur noch physische und fachspezifische Untersuchungen und Prüfungen.
(red / Titelbild: Symbolbild Germanwings - Foto: Austrian Wings Media Crew)