Bestätigt sehen sich die beiden Gewerkschafter in ihrer Kritik auch durch die Aussagen des deutschen Kriminalsoziologen Reinhard Kreissl in der ORF-Zeit im Bild 2 vom 26. Mai 2015. Der Experte gab im Interview zu bedenken, dass sich Unternehmen in dem Moment, wo sie Sicherheitsdienstleistungen nach außen vergeben, ein Sicherheitsproblem einkaufen würden, weil Privatunternehmen das anerkannte Ziel, Profit zu machen, verfolgen würden. "Je niedriger sie den Lohn machen, umso niedriger ist insgesamt die Qualität des Personals, das sie bekommen. Umso höher ist die Anfälligkeit für entsprechend verlockende Angebote", analysierte Kreissl.
Schwarcz, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luft- und Schiffverkehr sowie Betriebsrat bei der AUA, fordert deshalb, dass die AUA und andere Fluglinien die Auslagerung von hoch sicherheitsrelevanten Bereichen wieder rückgängig machen müssten. "Nur gut ausgebildetes und entsprechend bezahltes Stammpersonal kann dazu beitragen, dass derartige Sicherheitslecks, welche die Crews und Passagiere gleichsam in ernste Gefahr bringen können, auf ein Minimum reduziert werden können. Hier darf nicht an falscher Stelle gespart werden, um die Bilanz in ein schöneres Licht stellen zu können. Die Sicherheit darf zu keinem Zeitpunkt durch Managereitelkeiten oder Konzernbilanzen gefährdet sein", betont der vida-Gewerkschafter.
Roman Hebenstreit, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn, sieht bei den Ereignissen am Flughafen Wien auch Parallelen zum tragischen Eisenbahnunglück bei den Steiermärkischen Landesbahnen (STLB), das zwei Menschen das Leben gekostet hat. "Bei den Steiermärkischen Landesbahnen haben sich die Verdachtsmomente verdichtet, dass seit Jahren organisatorische und sicherheitstechnischen Mängel dem Management bekannt gewesen sein dürften. Seitens des Unternehmens wurde jedoch nichts unternommen, um diese Missstände zu beheben", erinnert Hebenstreit. Die Gewerkschaft hat letzte Woche in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf fahrlässige Gemeingefährdung eine Anzeige eingebracht.
Bei den STLB dürfte offenbar das Sparen der Geschäftsführung am falschen Platz das Entstehen von Sicherheitsmängeln begünstigt haben, so Hebenstreit weiter: "Es muss deshalb dringend zu einer Änderung der Gesetzeslage kommen, damit Manager für derartiges Handeln bzw. Nichthandeln bei vorhandenen Missständen in Zukunft zur Verantwortung gezogen werden können." Sei nachweisbar, dass die Auslagerung der Personenkontrolle an eine Privatfirma Sicherheitslecks begünstigt hätte, könnte bei Vorhandensein eines entsprechenden gesetzlichem Rahmens auch das AUA-Management zur Verantwortung gezogen werden, sagt der vida-Gewerkschafter.
"Die Justiz ist jetzt am Zug. Im Wissen, dass Manager in vielen Fällen schwieriger zu belangen sind, darf die Justiz in erster Linie nicht länger den einfacheren Weg beschreiten, die Schuld zuerst fast immer nur bei den ausführenden Beschäftigten zu suchen", fordert Hebenstreit.
"Denn die Beschäftigten sind immer das schwächste Glied in der Kette. Passiert etwas, dann versuchen die Manager zumeist, sich zuerst an den Beschäftigten abzuputzen. Dafür gibt es zahlreiche belegbare Beispiele. Solange Manager wissen, dass ihnen im Ernstfall kaum Strafe droht, wird sich an dieser Praxis auch nichts ändern, weiter ausgelagert und bei der Sicherheit von Beschäftigten und Passagieren gespart werden", bekräftigen Hebenstreit und Schwarcz.
(red / Gewerkschaft vida via APA-OTS / Titelbild: Um Kosten und eigenes Personal reduzieren zu können, hat die AUA gewisse Sicherheitsdienstleistungen an externe Firmen vergeben, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)