Denn das Gericht stellte fest, dass sowohl die Übernahme als auch die Umstrukturierung samt der geflossenen Beihilfen rechtmäßig war, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die AUA gewisse Auflagen erfüllen musste. Dazu zählte unter anderem auch die Abgabe von Slots, etwa an NIKI.
(red / Titelbild: Symbolbild NIKI - Foto: Austrian Wings Media Crew)