Laila P. gelang im Jahr 2013 aus Afghanistan die Flucht in die EU - über Bulgarien reiste sie weiter nach Österreich, wo sie bei Verwandten Unterschlupf gefunden habe. Weil laut Ansicht des Innenministeriums de jure Bulgarien als erstes erreichtes sicheres Drittland für den Asylantrag der Frau zuständig sei, sollte sie nun dorthin abgeschoben werden.
Unterstützter der Frau hatten im Internet auf den Fall aufmerksam gemacht und eine Mahnwache mobilisiert, die dem Polizei-Konvoi bis zum Flughafen folgte.
Als Laila P. bereits in der Maschine nach Sofia war, habe sie ihren Protest gegen die Abschiebung zum Ausdruck gebracht. Daraufhin habe sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer geweigert, P. zu befördern.
Aus der AUA-Pressestelle hieß es dazu gegenüber Medien: "Zwischen dem Innenministerium und Austrian Airlines besteht ein gültiger Beförderungsvertrag. Grundsätzlich lehnt Austrian Airlines jedoch Abschiebungen gegen den Widerstand der Betroffenen ab." Im konkreten Fall habe sich der Kapitän "aufgrund des verbalen Protestes der Frau geweigert, sie zu befördern".
(red / Titelbild: Symbolbild Austrian Airlines - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)