Konkret sollen die Rechtsnachfolger der 149 durch Andreas Lubitz gewaltsam zu Tode gekommenen Passagiere und Besatzungsmitglieder lediglich 25.000 Euro Schmerzensgeld als pauschale Abgeltung für das erlittene Leid erhalten. Im Vergleich zu anderen Ländern, speziell den USA, eine geradezu lächerliche Summe, wie Fachleute und die Anwälte der Hinterbliebenen unisono kritisieren.
Rechtsanwalt Elmar Giemulla ein Experte auf diesem Gebiet und Vertreter mehrerer deutscher Opferfamilien bezeichnete das Angebot in einem Schreiben umgehend als "völlig unangemessen", ein weiterer Opferanwalt, Christof Wellens, erklärte öffentlich: "Ich kann mir kaum vorstellen, dass auch nur eine Opfer-Familie das annimmt."
Indes stellte die nach dem Absturz von Flug 4U 9525 eingerichtete Tastforce ihren Zwischenbericht vor, in dem es unter anderem heißt, dass sich die nach dem Unglück eingeführte Zwei-Personen-Regelung im Cockpit bewährt habe, der Verriegelte Cockpittüren: Notwendigkeit oder gar Sicherheitsrisiko? jedoch nicht geändert werden solle.
(red / Titelbild: Symbolbild Lufthansa: Ein Mitarbeiter des Kranich-Konzerns hat nach dem bisherigen Erkenntnisstand 149 Unschuldige mit in den Tod gerissen, doch Lufthansa will die Angehörigen mit 25.000 Euro abspeisen - Foto: Austrian Wings Media Crew)