Künftig dürfen E-Zigaretten daher ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden, heißt es. Im Ernstfall sei ein Feuer im Handgepäck in der Kabine rascher zu entdecken und zu bekämpfen als eines im Frachtraum, so die Begründung.
(red / Titelbild: Symbolbild Verkehrsluftfahrt - Foto: Austrian Wings Media Crew)