Den Beamten sei es gelungen, den Täter auszuforschen, weil Piloten genaue Angaben über den Standort der Person mit dem Laserpointer machen konnten.
Der Täter (es gilt die Unschuldsvermutung) wird nun wegen gefährlicher Eingriffe in den Luftverkehr angezeigt.
(red / Titelbild: Laserpointer-Blendung eines Flugzeugpiloten - Foto: Screenshot aus einem Video der FAA/US-Air Force auf YouTube