Büsken verweist darauf, dass die von Lufthansa unmittelbar nach dem Absturz geleistete Soforthilfe von 50.000 Euro pro Opfer "höher als gesetzlich vorgeschrieben" gewesen sei. Er verweist einmal mehr auf die angebliche "Großzügigkeit" der Entschädigungsangebote der Germanwings-Mutter Lufthansa.
Einschüchterung von Angehörigen?
Gleichzeitig warnte er die Hinterbliebenen der Opfer vor möglichen Klagen in den USA. Laut seiner Auffassung - er beruft sich dabei auf ein Abkommen von 1999 - sei das Land für den Germanwings-Fall nämlich keinesfalls zuständig. Er hoffe daher, dass jene Anwälte, die ihren Mandanten eine solche Klage bisher nahegelegt haben, diese auch "über die eindeutige Rechtslage informieren und ihnen zur Vermeidung unnötiger Kosten von Klagen abraten werden."
Für manchen Beobachter sind die Aussagen des Lufthansa-Anwaltes indes nichts "als ein schäbiger Einschüchterungsversuch, folgend auf ein ebenso schäbiges Entschädigungsangebot".
Beim Absturz der Concorde nahe Paris im Jahr 2000 wurden für 113 Todesopfer mehr als 170 Millionen Euro ausgezahlt - pro Opfer also im Schnitt mehr als 1 Million Euro. Von derartigen Summen ist Lufthansa trotz ihrer nach eigenen Angaben "Großzügigkeit" derzeit noch weit entfernt.
(red / Titelbild: Symbolbild Germanwings - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)