Österreich

Sprengstoff-Kontrollen ab September 2015

Mit 1. September 2015 treten verschärfte Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr in Kraft. Die Passagierkontrollen werden auf Sprengstoff-Detektion ausgeweitet.

Die EU-Verordnung 185/2015 schreibt es vor: Mit Herbst müssen an allen europäischen Verkehrsflughäfen Passagiere und deren Handgepäck auf Spuren von Sprengstoff untersucht werden. Das Innenministerium betont, dass es sich dabei um "keine Reaktion auf Terrorszenarien" handle, sondern vielmehr das "Ergebnis einer Risikoanalyse".

 

VIE-Sicherheitschef Franz Spitzer und Oberst Peter Bencza vom Innenministerium stellten die neuen Sicherheitskontrollen vor - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew
VIE-Sicherheitschef Franz Spitzer und Oberst Peter Bencza vom Innenministerium stellten die neuen Sicherheitskontrollen vor - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew

 

Für den Flughafen Wien, an dem diese neuen Bestimmungen heute stellvertretend für alle österreichischen Flughäfen vorgestellt wurden, bedeutet dies entsprechenden Schulungs-, Personal- und Finanzaufwand. Fünf Millionen Euro wurden in neue Geräte investiert, hundert zusätzliche Mitarbeiter aufgenommen, erläutert Airportsprecher Peter Kleemann. Sicherheitschef Franz Spitzer ergänzt: "Unser Personal wird bei einer Abschlussprüfung in Anwesenheit von Vertretern des Innenministeriums für die neuen Richtlinien zertifiziert."

 

Sujetbild Sicherheitskontrolle, Röntgen - Foto: Aig / Austrian Wings Media Crew

 

Für den Passagier bedeutet der neue Abfertigungsprozess gleichermaßen mehr Aufwand - doch man will, so gut es geht, die Nerven der Reisenden nicht über Gebühr strapazieren, sagt Spitzer: "Ja, es wird insgesamt höhere Wartezeiten geben, soweit wir das aus internen Tests prognostizieren können", so der VIE-Sicherheitschef. Insgesamt wünsche er sich aber, dass die Wartezeiten "nicht dramatisch ansteigen".

 

Die Passagierkontrollen werden per September 2015 um Sprengstoff-Wischtests erweitert - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew
Die Passagierkontrollen werden per September 2015 um Sprengstoff-Wischtests erweitert - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew

 

Am grundsätzlichen Ablauf der Sicherheitskontrolle wird sich zunächst wenig ändern. Nach der Röntgenuntersuchung persönlicher Gegenstände sowie dem Durchschreiten des Scanner-Torbogens werden Gepäck sowie Bekleidung des Fluggastes mit einem schnellen Wischtest auf allgemeine Spuren von Sprengstoff analysiert. Sollte dabei Alarm ausgelöst werden, wird der betroffene Passagier sofort von der Sicherheitskontrolle weg zu einem separaten Counter gebracht, wo eine eingehendere Untersuchung erfolgt. "Dort führen wir dann Einzel-Wischproben an allen mitgeführten Gegenständen durch", erkärt Franz Spitzer. "So wollen wir zunächst einmal erkennen, was genau den Alarm ausgelöst hat."

 

Wischtests werden an Kleidung und persönlichen Gegenständen durchgeführt - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew
Wischtests werden an Kleidung und persönlichen Gegenständen durchgeführt - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew

 

Denn der kann auch fälschlich aktiviert werden, da die Detektionsgeräte mittels chemischer Analyse Partikel verdächtiger Sprengstoff-Bestandteile aufspüren. Derartige Substanzen sind jedoch auch in Reinigungsmitteln oder Schuhcreme vorhanden. Wer also mit einem frisch von der Reinigung abgeholten Kleidungsstück oder besonders glänzenden Schuhen durch die Kontrolle schreitet, könnte primär als verdächtig gelten. Der Flughafen Wien hofft jedoch, dass die Fehlalarm-Quote "im unteren einstelligen Prozentbereich" bleiben wird.

 

Wird beim Wischtest Alarm ausgelöst, erfolgt eine weitere Abklärung, gegebenenfalls durch die Polizei - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew
Wird beim Wischtest Alarm ausgelöst, erfolgt eine weitere Abklärung, gegebenenfalls durch die Polizei - Foto: AG / Austrian Wings Media Crew

 

Wer zur erweiterten Abklärung muss, wird dort - wenn sich der verursachende Auslöser nicht unmittelbar als harmlos herausstellt - durch die Polizei weiter unter die Lupe genommen. Eine solche Untersuchung, die auch eine nochmalige, genaue Visitation beinhaltet, soll jedoch im Regelfall innerhalb von fünf Minuten erledigt sein, heißt es seitens der Flughafen-Sicherheitsverantwortlichen. Wird es für einen Passagier dann knapp, um den Flug zu erreichen, springt unter Umständen ein Elektrofahrzeug des Security-Teams ein, das den Fluggast noch schnell zum Gate bringen kann.

 

Die neuen, erweiterten Sicherheitsbestimmungen lassen jedoch nicht automatisch Zug um Zug auf eine Lockerung der Handgepäcksbestimmungen hoffen. Flüssigkeiten, die ein Passagier bereits bei sich hat, bleiben nach den geltenden Bestimmungen vorerst weiterhin verboten, wenn sie über der 100-Milliliter-Grenze liegen.

 

 

 

(red Aig / Titelbild, Symbolfoto: Neue Bestimmungen ab September bei der Handgepäcks- und Passagierkontrolle - Foto: HP / Austrian Wings Media Crew)