Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wird ein elementarer Teil des Art. 9 Abs. 3. GG ausgehöhlt und kleineren Gewerkschaft die Möglichkeit genommen, notfalls per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das vielerorts verbreitete Argument, es würde sich lediglich um eine „Ausgestaltung eines Grundrechtes“ oder die „Wiederherstellung eines abgeschafften Rechtszustandes“ handeln, ist falsch. Das nun unterschriebene Gesetz stellt ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt. Hierzu zieht Ilja Schulz den Vergleich zum Demonstrationsrecht: „Zu demonstrieren ist für alle Bürger, insbesondere für Minderheiten, ein Grundrecht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine große oder kleine Gruppe handelt. Würde nur noch die Gruppe eine Genehmigung für eine angemeldete Demonstration erhalten, welche nachweisbar die Mehrheitsmeinung vertritt, ist das Grundrecht aller Bürger abgeschafft.“
Vertreten wird die Vereinigung Cockpit bei ihrer Klage durch Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum, welcher schon mehrfach erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Beispielsweise gegen das Luftsicherheitsgesetz und die Online-Durchsuchung.
Das ursprünglich geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli wurde nicht gehalten. Ob dies auf Zweifel des Bundespräsidenten an der Verfassungsmäßigkeit oder einem politischen Taktieren im Zusammenhang mit der GDL Schlichtung zurückzuführen ist, ist derzeit nicht bekannt, heißt es dazu in einer Presseerklärung der Vereinigung Cockpit.
(red / VC / Titelbild: Piloten im Cockpit bei der Arbeit, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)