Um diese erweiterten Ma0nahmen umzusetzen, war eine formale Änderung der Betriebsbedingungen des EuroAirport in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers notwendig. Der entsprechende Ministerialerlass, der am 18. Juni 2015 unterzeichnet wurde, setzt nun die verschärften Lärmschutzmaßnahmen in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage, um die Nichteinhaltung der Maßnahmen zu sanktionieren, betont man beim Flughafen.
Neben den vom EuroAirport angekündigten Maßnahmen hält der Ministerialerlass nun auch formal fest, dass Flugzeuge bei Südstarts (Starts auf Piste 15) zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr die gesamte verfügbare Pistenlänge nutzen müssen. Wird dies nicht eingehalten, wird eine Geldstrafe ausgesprochen, heißt es.
Das entspreche einer Forderung der Anrainerinnen und Anrainer und wurde von der unabhängigen französischen Fluglärmüberwachungsinstanz ACNUSA („Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires“) empfohlen.
Konkret gilt: das grundsätzliche Verbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr von allen Flugzeugen, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 10 EPNdB* (derzeit 5 EPNdB) unterschreiten
Diese Maßnahme tritt per 25. Oktober 2015 in Kraft, d.h. ab dem Winterflugplan 2015-2016.
Weiters gilt das grundsätzliche Verbot an Sonntagen und gemeinsamen französisch-schweizerischen Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 22.00 Uhr von allen Flugzeugen, deren Lärmzertifikat einen Überflugwert von 97 EPNdB oder mehr aufweist
Diese Maßnahme gilt per sofort aber sieht für Flugzeuge, die zwischen 2011 und 2013 zu den entsprechenden Zeiten regelmässig am Flughafen Basel-Mulhouse gelandet sind, eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 vor.
Außerdem gilt die Verpflichtung bei Starts auf Piste 15 zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr die gesamte Pistenlänge auszunutzen.
(red / EuroAirport / Titelbild: Symbolbild Fluglärm - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)