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Gerichtsurteil gegen Air Berlin

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Verbraucherrechte gestärkt.

Demnach sind die Airlines verpflichtet, den tatsächlichen Gesamtpreis einer Flugreise bei einer Onlinebuchung auf der Homepage auszuweisen. Es sei nicht zulässig, dass erst am Ende der Buchung noch zusätzliche Punkte wie Kerosinzuschläge, Steuern oder Flughafengebühren angezeigt werden.

Das Urteil ist ein Rückschlag für Air Berlin, auf deren Homepage der Endbetrag erst kurz vor dem Buchungsabschluss angezeigt wurde.

(red / Titelbild: Symbolbild Air Berlin - Foto: Austrian Wings Media Crew)