Professor Elmar Giemulla, Fachanwalt für internationales Luftfahrtrecht, sagte der "Bild am Sonntag", dass eine Klage in den USA in Vorbereitung sei: "Wir bereiten eine Klage in den USA vor und sehen gute Chancen für einen Gerichtsstand in den Vereinigten Staaten." Giemulla vertritt nach eigenen Angaben rund 30 Opferfamilien. Zuvor hatten Anwälte der Lufthansa Äußerungen getätigt, die nach Meinung etlicher Brancheninsider möglicherweise als "Druckausübung" auf die Angehörigen gewertet werden könnten.
Giemulla: "Es geht darum, mithilfe des dortigen (in den USA, Anm. d. Red.) außergerichtlichen Systems der Beweisaufnahme feststellen zu lassen, warum es möglich war, dass der Co-Pilot mit erwiesenen psychischen Problemen und einer entsprechenden Vorgeschichte überhaupt fliegen durfte."
Auch gegenüber Austrian Wings hatten Flugzeugführer nach Bekanntwerden der Krankheitsgeschichte von Andreas Lubitz fassungslos reagiert und gemeint, es sei völlig unverantwortlich von Lufthansa gewesen, jemanden, bei dem schon einmal eine psychische Erkrankung mit Selbstmordtendenzen diagnostiziert wurde, wieder zurück ins Cockpit zu lassen.
(red / Titelbild: Symbolbild Germanwings - Foto: Austrian Wings Media Crew)