International

EuGH: Entschädigung für Passagiere auch bei technischen Gebrechen

Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme die Luftfahrtunternehmen den Fluggäste Ausgleichszahlungen leisten müssen.

Airlines müssen somit Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen - entfernungsbedingt zwischen 250 und 600 Euro. Von dieser Entscheidung ausgenommen sind lediglich Sonderfälle wie beispielsweise Sabotage oder Terrorismus.

Markus Tressel, Experte für Fluggastrechte der Grünen Bundestagsfraktion in Deutschland, begrüßt den Richterspruch: "Das Urteil ist ein klares Signal für starken Verbraucherschutz in Europa. Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass Fluggäste auch dann Ausgleichszahlungen erhalten, wenn ein Flug aufgrund des vorzeitigen Auftretens von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs ausfällt. Das darf nicht zu Lasten der Fluggäste gehen. Wenn also beispielsweise ein Flugzeug wegen Problemen nicht starten kann, obwohl es vorschriftsmäßig gewartet wurde, müssen die Unternehmen und nicht die Reisenden zahlen. Selbst bei solch unerwarteten Vorkommnissen sind von den Luftfahrtunternehmen zu entrichtende Ausgleichszahlungen die richtige Konsequenz.
Das Urteil führt zu mehr Augenhöhe zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen und schafft einen faireren Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen."

(red Aig / Titelbild, Symbolfoto: Das aktuelle EuGH-Urteil stärkt die Rechte der Passagiere im Fall von Flugverspätungen - Foto: Austrian Wings Media Crew)