Das Arbeitsgericht Darmstadt befand, dass die Gewerkschaft UFO das Streikziel in ausreichendem Maße bestimmt habe und der Streik daher zulässig sei.
Der Arbeitskampf ist der Höhepunkt im seit rund zwei Jahren schwelenden Tarifkonflikt zwischen Management und Gewerkschaft und zugleich der längste Streik in der Geschichte der Lufthansa.
(red / Titelbild: Symbolbild Flugbegleiter bei Lufthansa - Foto: Austrian Wings Media Crew)