Österreich

Schicksalstag für InterSky

„Auf Seiten der Obersten Zivilluftfahrtbehörde bestehen erhebliche Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit (von InterSky, Anm. d. Red). Ausschlaggebend dafür ist, dass trotz mehrfacher Urgenz seitens der Behörde keine Beweismittel vorliegen, die auf das Erfüllen von bestehenden und möglichen Verpflichtungen während eines zwölfmonatigen Zeitraums schließen lassen. Insbesondere ist hervorzuheben, dass die am 29. September 2015 gegenüber einem Behördenvertreter in Bregenz gemachten Zusagen hinsichtlich der Bereitstellung der für die nicht nur kurzfristigen Aufrechterhaltung des Flugbetriebes notwendigen finanziellen Mittel bis dato nicht eingehalten worden sind. Sie haben bis spätestens 3. November 2015 (hierorts einlangend) die erforderlichen Unterlagen und Beweismittel zur Überprüfung vorzulegen. Sie werden darauf hingewiesen, dass im Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist oder der Vorlage unzureichender Unterlagen bzw. die erforderliche Liquidität nicht hinreichend gegeben ist, das Verfahren zum Widerruf der Betriebsgenehmigung unverzüglich eingeleitet werden muss.“

Diese Zeilen stammen laut einem Bericht der Internetseite "VOL.at" aus einem Schreiben des Verkehrsministeriums an die Vorarlberger Regionalfluggesellschaft InterSky. Mit anderen Worten: Kann die Airline die geforderten Nachweise nicht bis heute, Mitternacht, erbringen, droht der umgehende Verlust der Betriebserlaubnis.

Indes wurde bekannt, dass es sich beim einzig ernsthaften Kaufinteressenten für die Fluglinie um eine ostdeutsche Anwaltskanzlei handeln, deren Erfolge im Luftfahrtgeschäft bisher zu wünschen übrig lassen.

(red / Titelbild: Q300 von InterSky, Symbolbild - Foto: Christian Zeilinger / Austrian Wings Media Crew)