Drohnen können beachtliche Geschwindigkeiten erreichen und in Kollisionen einigen Schaden anrichten. Bei Modellen die nicht in die Spielzeug-Kategorie fallen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge) ist deshalb eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Abhängig von Größe und Leistungsfähigkeit kann auch eine Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich sein.
Auf den folgenden Seiten informieren Verkehrsministerium (bmvit) und Austro Control über die aktuellen Bestimmungen je nach Größe, Gewicht und Einsatzzweck der Fluggeräte:
Faktencheck: Drohne:
https://infothek.bmvit.gv.at/freizeittrend-drohnenflug/
https://infothek.bmvit.gv.at/fakten-check-drohne-unbemannt/
Infoseite des bmvit:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/drohnen/index.html
Infoseite der Austro Control:
(red / BMVIT / Austro Control / Titelbild: Symbolbild Drohne - Foto: Austrian Wings Media Crew)