Kritik übten die Gerichte etwa auch daran, dass Fluggutscheine nur für bestimmte Flüge eingelöst werden konnten, der Weiterverkauf der Gutscheine untersagt wurde oder bei „Missbrauchsverdacht“ eine Sperre des Gutscheines in Aussicht gestellt wurde. Weiters kippten die Gerichte jene Klauseln, die besagten, dass bei Flugstornierungen oder bei einer Sperre des Gutscheins keine Rückerstattung des Flugpreises erfolgen soll.
Nicht zuletzt sahen die Gerichte das Verbot der Barauszahlung von Restwertguthaben als gesetzwidrig an. Dieses stellte die Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der Stückelung der verfügbaren Gutscheine und des Kombinationsverbotes vor Probleme. Denn diese hätten entweder die Wahl gehabt, den Restwert verfallen zu lassen oder nochmals eine Reise buchen zu müssen.
„Besonders erfreulich ist, dass der OGH in dieser Konstellation das Verbot einer Barauszahlung von Restguthaben als gesetzwidrig erkannt hat“, betont Mag. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im Bereich Recht des VKI.
Die Urteile sind kostenlos unter www.verbraucherrecht.at abrufbar.
(red / VKI / Symbolbild AUA - Foto: Austrian Wings Media Crew)