Mit der Gesetzesänderung stärkt der Gesetzgeber die flugmedizinische Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes und verbessert die Kontrollen auf den Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol. „Es ist wichtig, dass neben den schon heute möglichen anlassbezogenen Kontrollen nun auch Zufallskontrollen hinzukommen“, sagt BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow. „Dies entspricht dem Selbstverständnis unserer Unternehmen und unserer Crews, dass Sicherheit oberste Priorität hat.“
In den USA, Großbritannien und anderen Ländern gibt es solche Regelungen schon lange. Es sei richtig, dass Deutschland hier gleichziehe. Von Randow unterstreicht weiterhin, dass gleichzeitig die Anlaufstellen gestärkt werden sollten, an die sich Crewmitglieder mit psychischen oder Alkoholproblemen vertrauensvoll wenden können. Diese hätten sich in Deutschland bewährt. „Wir haben vorgeschlagen, dass die Einrichtung solcher Anlaufstellen insgesamt in Europa verbindlich vorgegeben werden sollte und wir begrüßen, dass der Bundesverkehrsminister unsere Vorschläge unterstützt.“
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt sichert in Deutschland mehr als 800.000 Arbeitsplätze.
(red / BDL / Titelbild: Piloten bei der Arbeit im Cockpit, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)