Die Wartung eines Flugzeugs wird üblicherweise gemäß Handbuch durchgeführt. Falls ein Instandhaltungsunternehmen jedoch über eine Zulassung nach den Bestimmungen Part 21/J verfügt, kann es unabhängig kleine Reparaturen zulassen – so genannte „Minor Repairs" –, ohne die entsprechende Luftfahrtbehörde hinzuziehen zu müssen.
Während die diesbezüglichen Zulassungen der EASA grundsätzlich auf den Geltungsbereich der Flugsicherheitsbehörde der Europäischen Union beschränkt sind, können sie auch außerhalb des EASA-Geltungsbereich genutzt werden – vorausgesetzt die entsprechenden nationalen Behörden erkennen die europäische Zulassung an. Da dies in vielen Ländern der Fall ist, reicht der Einfluss der jetzt erteilten Zulassung erheblich über den EASA-Raum hinaus.
(red / Lufthansa Technik / Titelbild: Symbolbild Lufthansa Technik - Foto: Austrian Wings Media Crew