Die Grabungsarbeiten auf dem Vorfeld beginnen mittags. Erst nach Abschluss der Ausschachtungen per Hand steht nach mehreren Stunden fest, ob es sich bei den sondierten Gegenständen tatsächlich um noch zündungsfähige Kampfmittel handelt. Sollte eine Entschärfung notwendig sein, wird diese – unabhängig von der Art des Zünders – anschließend nach Flugbetriebsende ab 23:00 Uhr durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Einschränkungen für den Flugbetrieb werden daher nicht beziehungsweise nur in geringem Maße erwartet. In Düsseldorf darf planmäßig bis 22:00 Uhr gestartet und bis 23:00 Uhr gelandet werden.
Je nach Gewicht der Bombe, ob fünf oder zehn Zentner schwer, müssen Personen in einem Radius von 250 oder 500 Meter für das Zeitfenster der Entschärfung evakuiert werden. Im Umkreis von 500 oder 1.000 Meter gilt luftschutzmäßiges Verhalten (in Gebäuden bleiben). Passagiere sind im Flughafenterminal von den Maßnahmen nicht betroffen, da der Flugbetrieb zu dieser Zeit planmäßig ruht. Für die nachts anwesenden Mitarbeiter des Flughafens, der ansässigen Firmen und Behörden sowie der Hotels mit ihren Gästen dient die „Station Airport“ im Fernbahnhof für den Zeitraum einer Entschärfung als Aufenthaltsort. Die Nachbarschaft des Flughafens wird von der Stadt Düsseldorf umfassend über die Auswirkungen der möglichen Entschärfungsmaßnahmen informiert.
Sollte es zu einer nächtlichen Entschärfung kommen, wird die Zu- und Abfahrt vom Flughafen währenddessen durch die behördlich angeordneten Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Straßensperrungen erschwert. Auch die Autobahn A44 könnte im Flughafenbereich in beiden Richtungen vorübergehend abgesperrt werden, heißt es seitens des Flughafens.
(red / Flughafen Düsseldorf / Titelbild: Symbolbild Fliegerbombe - Foto: Austrian Wings Media Crew)