Das EVZ Österreich berät im Auftrag des Sozialministeriums kostenlos zu "Gefahr am Urlaubsort". Informationen gibt es dabei u.a. zu Fragen rund um Umbuchung, Storno und Reiserücktritt. Grundsätzlich gilt dabei, dass ein kostenloser Rücktritt oder eine kostenlose Umbuchung (ohne Stornogebühr) nur im Ausnahmefall möglich ist. Türkei-Reisende sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
- Ort und Zeit: Wesentlich ist, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und der Flughafen Istanbul angeflogen werden würde. Konsumenten, die in zwei Monaten nach Antalya oder in einen anderen türkischen Badeort fliegen wollen, können derzeit lediglich auf die Kulanz ihres Reiseveranstalters hoffen.
- Kosten-Risiko-Rechnung: Niemand kann gezwungen werden, eine Reise anzutreten. Es gibt in jedem Fall die Möglichkeit, gegen Gebühr zu stornieren. Je länger Reisende abwarten, wie sich die Lage entwickelt, desto höher wird die Stornogebühr. Passiert aber unmittelbar vor Reiseantritt direkt am Urlaubsort ein Anschlag, kann ein kostenloser Rücktritt gegenüber dem Reiseveranstalter vermutlich argumentiert werden.
Das EVZ rät daher, die derzeitige Lage mit dem Reiseveranstalter zu besprechen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. - die aktuelle, seriöse Medienberichterstattung zu verfolgen und relevante Artikel abzuspeichern, um sie gegebenenfalls dem Reiseveranstalter vorlegen zu können.
Weitere Informationen gibt es unter www.europakonsument.at. Die Expertinnen und Experten des EVZ stehen für Auskünfte und kostenlose Beratung unter der Nummer (01) 588 77 63 (9-15 Uhr) oder per E-Mail an reisen@europakonsument.at zur Verfügung.
(red / APA-OTS / TItelbild: Symbolbild Flugverkehr - Foto: Austrian WIngs Media Crew)