Mit Verfügung vom 3. Mai genehmigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der Flughafen Zürich AG im September 2015 beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den Fluggesellschaften voraus. Die neuen, tieferen Gebühren können nun im Grundsatz per 1. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig.
Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von tieferen Kosten, bei gleichzeitiger Kostendeckung im regulierten Bereich. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.
(red / Flughafen Zürich / Titelbild: Symbolbild Flughafen Zürich - Foto: Austrian Wings Media Crew)