Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Gemäss der 50-jährigen Betriebskonzession des Flughafens Zürich von 2001 richtet sich die Menge und Abwicklung des zulässigen Luftverkehrs nach den Vorgaben des SIL. Mit dem Objektblatt für den Flughafen Zürich wird entsprechend der Rahmen für Betrieb und Infrastruktur festgelegt.
Maßnahmen aus Sicherheitsüberprüfung
Die Flughafen Zürich AG begrüsst, dass das vorliegende SIL-Objektblatt nun die raumplanerischen Grundlagen für die Umsetzung von zusätzlichen Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung schafft. So wurde die Anpassung des Bisenkonzepts mit Südstarts im Bericht über die Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2012 als eine wichtige Massnahme zur Verbesserung der Sicherheit aufgeführt. Das heutige Bisenkonzept ist das Konzept mit der höchsten Komplexität, weil sich die Abflugwege von in Richtung Kloten startenden Flugzeugen mit den Routen allfällig durchstartender Flugzeuge mehrmals kreuzen.
Verbesserung der Pünktlichkeit durch optimiertes Nordkonzept
Aus Sicht der Flughafenbetreiberin ebenfalls begrüssenswert ist die im SIL-Objektblatt vorgesehene Optimierung des Nordkonzepts. Die Auffächerung der Weststarts auf der Piste 28 ermöglicht kürzere Startintervalle, dadurch eine Verbesserung der Pünktlichkeit in den Verkehrsspitzen und eine Reduktion der Verspätungen am Abend. Die im SIL-Objektblatt zudem vorgesehene erweiterte Linkskurve nach dem Start auf Piste 16 eliminiert weitere Kreuzungspunkte und trägt ebenfalls zur Verringerung der Komplexität bei.
Planungssicherheit schaffen
Der Bund hat in seinem überarbeiteten Luftfahrtpolitischen Bericht im Februar 2016 festgehalten, dass die Luftfahrt als wichtiger Pfeiler der Schweizer Verkehrspolitik zu stärken sei und die Nachfrage nach Luftverkehr weiter wachsen wird. Er hat damit auch den grossen volkswirtschaftlichen Nutzen des Flughafens Zürich hervorgehoben. Das vorliegende SIL-Objektblatt zeigt aber keine Lösungen auf, wie die prognostizierte Nachfrage nach Luftverkehr langfristig abgewickelt werden soll. Dies schafft Unsicherheit für die Bevölkerung und verunmöglicht es der Flughafenbetreiberin, langfristig einen qualitativ hochstehenden Flugbetrieb sicherstellen zu können.
Weiteres Vorgehen
Das SIL-Objektblatt schafft die Grundlagen für die Ausarbeitung eines Gesuchs für die Anpassung des Betriebsreglements. Gemäss Flughafengesetz können Gesuche für Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung nur mit Zustimmung des Zürcher Regierungsrates beim Bund eingereicht werden.
(red / Flughafen Zürich / Titelbild: Symbolbild Flughafen Zürich - Foto: Austrian Wings Media Crew)