“Die Ausfälle bei den Airlines sind selbstverschuldet. Mit ihrer Kommunikationspolitik haben sie ihre Mitarbeiter offenbar so verschreckt, dass die jetzt nicht zur Arbeit erscheinen. Die Airlines müssen sich jetzt mit ihren Mitarbeitern einigen, statt den Konflikt auf dem Rücken der Passagiere auszutragen. Sie müssen zudem für den Transport der Passagiere sorgen, oder Alternativen wie Umbuchungen auf andere Carrier anbieten. Sie hatten jetzt mehrere Tage Zeit, sich auf diese Situation einzustellen.
Den betroffenen Flugreisenden steht nach der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Die Airlines können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, denn hier handelt es sich nicht um eine Naturkatastrophe, sondern um ein hausgemachtes Problem. Diesbezüglich gibt es Rechtsprechung, die den außergewöhnlichen Umstand präzisiert. Ich kann den Betroffenen nur raten, ihr Recht geltend zu machen. Dazu gehören Betreuungs- und auch finanzielle Ausgleichsleistungen der Airlines.
Im Zweifel müssen sie sich juristischen Beistand zu Hilfe holen, wenn die Fluggesellschaften versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Der Verbraucherschutz darf nicht internen Auseinandersetzungen in den Airlines zum Opfer fallen. Immerhin haben gerade die Herbstferien begonnen und Tausende von Urlaubern haben sich darauf verlassen, dass sie ohne Probleme in den gebuchten und vor allem bereits bezahlten Urlaub starten können.“
(red / Marcus Tressel / Titelbild: Symbolbild TUIfly - Foto: Austrian Wings Media Crew)