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Fume event: Besatzungsmitglieder und Passagier auf Germanwings-Flug verletzt

Der in den Vorfall involvierte A319 von Germanwings, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Auf einem Flug der Lufthansa-Tochter Germanwings wurden zwei Flugbegleiter und ein Passagier bei einem Fume event verletzt. Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2016, wurde allerdings erst jetzt durch einen Bericht des "Aviation Herald" bekannt.

Der Airbus A319 mit der Kennung D-AKNK befand sich am 15. Oktober als Kurs 4U 2734 auf dem Weg von Stuttgart nach Krakau, als die Besatzung im Steigflug im vorderen Kabinenbereich plötzlich einen starken Geruch wahrnahm, der sie an "Fisch und alte Socken" erinnerte.

Daraufhin litten alle Flugbegleiter sowie mindestens ein Passagier unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie klagten über Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Herzrasen, Halsschmerzen und einen trockenen Rachen sowie einen "seltsamen" Geschmack auf der Zunge. Zudem fühlten sie sich müde, ihnen wurde immer wieder "schwarz vor den Augen".

Der Zustand einer Flugbegleiterin verschlechterte sich innerhalb kürzester Zeit derart, dass sie nicht mehr in der Lage war, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Sie wurde ins Cockpit gebracht und bekam für den Rest des Fluges Sauerstoff verabreicht. Trotz der aufgetretenen Probleme führten die Piloten keine Rücklandung durch, sondern setzten den Flug bis nach Krakau fort, wo der A319 rund 70 Minuten später landete.

Die gesamte Besatzung sowie ein Passagier unterzogen sich anschließend einer medizinischen Untersuchung. "Mindestens zwei Flugbegleiter" sind selbst im Jänner 2017 noch immer nicht wieder flugunfähig, so der "Aviation Herald".

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) stufte die Ereignisse als "Zwischenfall" ("Incident") ein, obwohl nach ihren eigenen öffentlich im Internet publizierten Richtlinien die schwere Verletzung eines Besatzungsmitgliedes im Dienst als Unfall ("Accident") zu klassifizieren ist.

Dazu ein Mediziner gegenüber Austrian Wings: "Wenn Flugbegleiter oder Piloten aufgrund ihrer Tätigkeit an Bord derartige gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen, dass sie selbst vier Monate später noch nicht wieder dienstfähig sind, dann ist das in meinen Augen jedenfalls als schwere Verletzung anzusehen."

(red)