Flugsicherung und Flughafen Stuttgart GmbH bitten für eventuelle Ruhestörungen um Verständnis. Die Messflüge sind gesetzlich regelmäßig vorgeschrieben und notwendig, um die Funktion des Instrumentenlandesystems zu gewährleisten.
Der Stuttgarter Flughafen hat ein Instrumentenlandesystem der Kategorie III b. Damit sind Landungen bei Sichtweiten von nur 75 Metern und einer Entscheidungshöhe von 0 Metern möglich. Voraussetzung ist, dass das betreffende Flugzeug über die notwendigen Instrumente verfügt und die Piloten die entsprechende Ausbildung haben.
(red / STR)