Der Helikopter vom Typ EC135 P2+ (Airbus Helicopters) befand sich kurz vor 22 Uhr auf dem Anflug zu einer schwer verletzten Patientin in Holsworthy, als es über Tedburn St. Mary zu dem Zwischenfall kam. Ein unbekannter Täter richtete einen Laserlichtstrahl gegen den Hubschrauber. Glücklicherweise konnte der Pilot einer gefährlichen Blendung entgehen.
Der Sicherheitsbeauftragte von Devon Air Ambulancec, Cpt. Rob Mackie, erklärt: "Die rasche Reaktion der Crew machte diesmal einen Weiterflug zum Notfallort möglich. Allerdings muss man feststellen: wäre die Fortsetzung des Einsatzes nicht möglich gewesen, weil etwa ein Crewmitglied zeitweilig geblendet oder gar an den Augen verletzt worden wäre, hätten wir den Anflug abbrechen müssen und der Patientin nicht zu Hilfe kommen können."
Weiters erklärt Mackie, dass Laserpointer in England nicht illegal seien, aber üblicherweise über geringe Stärke verfügen, was etwa für ihren Einsatz als Zeigegerät bei Präsentationen völlig ausreichend sei. "Es ist andererseits aber auch sehr einfach, über das Internet Laser mit Stärken zu erwerben, die für den militärischen Bereich vorgesehen sind." Der Missbrauch solcher Geräte hat die British Airline Pilots Association bereits dazu veranlasst, anzuregen, derart starke Laser als gefährliche Waffen zu klassifizieren.
Dennoch geht der erfahrene Flugrettungspilot bei den meisten dieser Fälle nicht davon aus, dass die Täter bewusst Schaden anrichten möchten. "Ich bin sicher, die meisten dieser Laser-Attacken passieren aus Gedankenlosigkeit", resümiert Mackie, und appelliert an alle Besitzer solcher Laserlicht-Geräte: "Denken Sie an die Konsequenzen, bevor sie einen Laser gegen ein Luftfahrtzeug richten. Sie können eine katastrophale Blendung und Augenverletzung von Pilot oder Crewmitgliedern verursachen, was wiederum Unfälle nach sich ziehen könnte." Sein Aufruf richte sich vor allem auch an Erziehungsberechtigte, deren Kinder über solche Laserpointer verfügen, betont der Pilot: "Klären Sie sie über die Konsequenzen eines Missbrauchs auf!"
Devon Air Ambulance hat erst vor kurzem mit dem Nacht-Rettungsflugbetrieb begonnen.
In Österreich drohen bei der Blendung von Luftfahrzeugen empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.
(red Aig)