Das Gericht in den USA hat die Klage gegen die Lufthansa-Tochter Airline Training Center Arizona (ATCA) abgewiesen und die Kläger an ein deutsches Gericht verwiesen. Allerdings machte die US-Justiz zur Auflage, dass das deutsche Gericht sich dem US-amerikanischen Beweisführungsrecht unterwerfen müsse - ansonsten könne sich das US-Gericht sehr wohl für zuständig erklären.
Luftrechtsexperte Elmar Giemulla, der einige der Hinterbliebenen vertritt, kündigte bereits an, diesen Schritt zu setzen. Er erwarte allerdings eine Ablehnung vom deutschen Gericht, womit der Fall schlussendlich doch vor einem US-Gericht landen werde.
Die Hinterbliebenen hatten in den USA geklagt, um eine höhere Entschädigungssumme zu erreichen. Sie argumentieren, dass Andreas Lubitz aufgrund seiner psychischen Probleme niemals ein Verkehrsflugzeug hätte fliegen dürfen und dass die Lufthansa das hätte erkennen müssen.
(red)