Österreich

Verbot der dritten Piste am VIE: Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen Richter

Wegen des Verdachts auf Befangenheit beziehungsweise Amtsmissbrauch ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien nun gegen zwei der drei Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, die mit ihrem Spruch den Bau der dritten Piste vorläufig untersagt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Den Richtern wird Voreingenommenheit unterstellt - begründet damit, dass ihr Entscheid in Widerspruch zu früheren Gutachten betreffend die Umweltverträglichkeit der dritten Piste am Flughafen Wien stehe.

Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte dies: "Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden."

Erhoben wurden die Vorwürfe gegen die Juristen über die Whistleblower-Hotline der Korruptions-Staatsanwaltschaft, die jedoch befand, nicht zuständig zu sein und die Unterlagen daher an die Wiener Staatsanwaltschaft weiterleitete. Nach einer Sichtung des Materials wurden nun Ermittlungen eingeleitet.

(red / Titelbild: Symbolbild Justiz - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)