Punktlandung

Verbot von Laptops & Co an Bord: Ja spinnen die Amerikaner und Briten jetzt völlig?

Symbolbild Sicherheitskontrolle - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Aus Angst vor Terroranschlägen verbieten die USA und Großbritannien auf einigen Flügen die Mitnahme von Laptops, Kameras und Co im Handgepäck. Eine weitere sinnbefreite Maßnahme unter dem Deckmantel der "Terrorbekämpfung" ...

Zahlreiche <link usa-verbieten-elektronische-geraete-an-bord-von-fluegen-aus-dem-nahen-osten _blank>Fluglinien aus dem Nahen Osten müssen innerhalb der nächsten 96 Stunden gewährleisten, dass ihre Passagiere auf Flügen in die USA keine elektronischen Geräte, die größer als Handy sind, ins Handgepäck mitnehmen. Die Briten - als treuer politischer Vasall der USA - zogen umgehend nach und gingen gleich einen Schritt weiter: Auch britische Fluglinien sind von dieser Maßnahme betroffen, wenn sie zwischen bestimmten Ländern im Nahen Osten und Großbritannien verkehren, Austrian Wings <link verbot-elektronischer-geraete-an-bord-briten-folgen-us-beispiel _blank>berichtete.

Hintergrund dieses Verbots ist, dass im vergangenen Jahr ein islamistischer Selbstmordattentäter mit einem Laptop in dem eine Bombe versteckt war, versuchte, eine <link daallo-airlines-war-eigentlich-turkish-maschine-das-ziel _blank>Maschine der Daalo Airlines kurz nach dem Start in Mogadischu in die Luft zu sprengen. Der Terrorist bekam zwar sein so heiß ersehntes Oneway-Ticket zu den 72 Jungfrauen ins Paradies, der schwer beschädigte Airbus A321 konnte sicher landen. Außer dem Attentäter kam glücklicherweise niemand ums Leben.

Doch die jetzt von den USA und Großbritannien geschlossene Maßnahme ist - mit Verlaub - völliger Schwachsinn, der nicht das Geringste zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt. Denn das Handgepäck wird bereits standardmäßig bei der Sicherheitskontrolle vor dem Flug durchleuchtet, zudem nimmt das Personal beim geringsten Verdacht sowie stichprobenartig Wischproben und untersucht die Teststreifen auf Sprengstoffrückstände. Außerdem kommen auf etlichen Airports, so auch am Flughafen Wien, spezielle Sprengstoffsuchhunde zum Einsatz.

Der Flughafen Wien unterhält eine eigene Sprengstoffsuchhundestaffel, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Sind jedoch die Security-Mitarbeiter selbst das Problem (wie offenbar in Mogadischu), dann nutzt es rein gar nichts, Laptops und Co aus der Passagierkabine zu verbannen. Denn ein möglicher (Selbstmord-) Attentäter gibt die dort versteckte Bombe dann eben als eingechecktes Gepäck auf um sein Ziel zu erreichen.

Auch Ralph Beisel, Chef des deutschen Flughafenverbandes ADV, spricht sich angesichts der Sinnlosigkeit klar gegen die neue Regelung aus. Sie sei "blanker Unsinn und reiner Aktionismus", zitierte ihn beispielsweise die "Süddeutsche Zeitung".

Ein weiteres Problem, das auf die Passagiere abgewälzt wird, ist die Haftungsfrage bei Beschädigungen der elektronischen Geräte. Viele Airlines weisen in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen nämlich sogar ausdrücklich darauf hin, dass wertvolle Elektrogeräte wie Computer, Kameras und Co eben nichts im eingecheckten Gepäck verloren haben, sondern als Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden sollen.

Denn wer übernimmt die Kosten, wenn ein Firmenlaptop oder eine Kameraausrüstung im Wert von mehreren tausend Euro beim Verladen ins Flugzeug beschädigt oder zerstört wird? So berufen sich die meisten Fluggesellschaften darauf, dass sie für eingechecktes Gepäck lediglich im Rahmen des Montrealer Abkommens von 1999 haften. Darin heißt es: "Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden (...)"

Der Umrechnungskurs für "Sondererziehungsrechte" auf Euro liegt mit Stand 17. März 2017 bei etwa 1,26. Das bedeutet, dass die Airline bei Verlust oder Beschädigung maximal 1.260 Euro ersetzt - ein hochwertiger Laptop ist allerdings schnell das Doppelte wert (von den darauf enthaltenen Daten ganz zu schweigen), eine professionelle Video- oder Fotoausrüstung mitunter sogar das Zehnfache dieses Betrages ...

Von all diesen Punkten abgesehen: Auch in einem Handy oder einem "medizinischen elektronischen Gerät" (solche sind nämlich vom Verbot ausgenommen) ließe sich ein Sprengsatz verstecken.  Und damit schließt sich der Kreis - der kritische und wichtigste Punkt ist die Sicherheitskontrolle am Boden. Nur wenn dort hochqualifizierte, motivierte und entsprechend gut bezahlte Spezialisten sitzen, kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit gewährleistet werden, dass Sprengkörper nicht an Bord gelangen. Alle anderen Maßnahmen (wie etwa auch das seit längerem bestehende Flüssigkeitsverbot, das in erster Linie dazu dient, den Geschäften hinter der Sicherheitskontrolle lukrative Einnahmen zu verschaffen) sind Augenauswischerei, in diesem Fall  - einmal mehr - zu Lasten der Reisenden.

(HP)

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.