Punktlandung

Gern geschehen, Herr Fellner! (Oder: Von einem, der's wissen wollte.)

Hierzulande gelten die Gesetze Österreichs. Offensichtlich hat eine gewisse berüchtigte Redaktion daran - wieder einmal - etwas "falsch verstanden". - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Sie wollten es wissen, wie das so mit dem Urheberrecht ist? - Austrian Wings hat es Ihnen jetzt durch das Oberlandesgericht hoffentlich anschaulich genug vor Augen geführt. Und obwohl wir gerne für einen noch sanften Touchdown nach medialen Turbulenzen gesorgt hätten, wollte die "FellnAIR" doch lieber zur gezielten Bruchlandung ansetzen.

Es ist ja nicht so, dass es eine erstmalige Urheberrechtsverletzung gewesen wäre, die das Portal "oe24" beziehungsweise das aus derselben Redaktion stammende U-Bahn-Gratisblatt "Österreich" gegenüber unserer Redaktion begangen hätten. Aber die Sache, die sich von Oktober 2014 bis April 2017 hinziehen musste, gehört wohl zu den besonders perfiden Aktionen des Fellner'schen Medienhauses.

Kurz zusammengefasst: Wieder einmal hatte sich die Redaktion, welche sich mit unserem klingenden Republiknamen zu schmücken versucht, ungefragt aus dem Medienarchiv von Austrian Wings bedient. Aus einem 2013 in unserem Auftrag durch eine dritte Person gestalteten Bericht über die Eröffnung des neu renovierten Terminals 1 am Wiener Flughafen bastelte man bei "oe24" ruck-zuck einen wie gewohnt reißerischen Beitrag um angeblichen Ebola-Alarm am Hauptstadt-Airport. Nicht nur aus (urheber-) rechtlicher Sicht ein klares No-Go, sondern auch eine Farce hinsichtlich der Tatsache, dass aus einem völlig sachlichen Bericht zu einer Terminal-Neueröffnung plötzlich Bildmaterial entwendet wurde, um eine "Angst- und Panik-Story" zu kreieren. Dazu noch das Austrian Wings-Logo mit im Bild, so dass man den Eindruck bekommen könnte, unsere Redaktion hätte sich an der "Horror-Story" beteiligt.

Wir haben daraufhin das Medienunternehmen "oe24 GmbH" abgemahnt, zur Unterlassung und zum Schadenersatz aufgefordert. Doch obgleich man zuvor so flott man beim Diebstahl und Zweckentfremden unseres Materials war - plötzlich gab es keinerlei Regung mehr in der Skandalgeschichten-Werkstatt. Woraufhin unsere Redaktionsvertreter mit einer entsprechenden Klage beim Handesgericht Wien reagierten. Selbst einen dort unsererseits noch einmal angebotenen Vergleich musste der von "oe24" beauftragte Jurist namens seiner Mandantschaft achselzuckend ablehnen: "Die wollen's wissen", ließ er uns an einem der Verhandlungstage ausrichten.

Ob derartiger Impertinenz seitens "oe24" musste wohl selbst "Iustitia" blinzeln. - Grafik: CC0/Public Domain Dedication, Karolus_BR

Nach dem bemerkenswerten Prozessverlauf, an dessen Ende die Richterin ein klares Urteil zu unseren Gunsten fällte, entblödete sich die beklagte Partei nicht, trotz unstrittigen Sachverhalts zu berufen. In aller Hilflosigkeit wurde versucht, neu konstruierte Argumente ins Rennen zu bringen. (Dieselbe Arbeitszeit ihrer Juristen hätte "oe24" vermutlich besser in eine Beratung zum Thema "Urheber- und Nutzungsrechte" innerhalb der eigenen Reihen investiert, aber darüber wollte man augenscheinlich ohnehin weitaus weniger wissen.) Also kam das Oberlandesgericht zum Zug, um es die "oe24"-Schreiberlinge doch noch wunschgemäß wissen zu lassen:

Nämlich, dass die Berufung auf ganzer Linie und ohne zulässige Revision abgewiesen wurde, das Urteil also vollumfänglich rechtskräftig ist beziehungsweise bleibt.

Bemerkenswert: Bei "eigenem" Material - interessanterweise meistens jenem, das durch "Leserreporter" übermittelt wurde - verwendet die "oe24"-Redaktion liebend gerne bildfüllende Wasserzeichen; offensichtlich, um unbefugte Nutzung zu unterbinden. Selbst nimmt man es im Gegenzug, gelinde gesagt, offensichtlich alles andere als genau, wenn man meint, sich schnell einmal an allen Ecken und Enden bei anderen Portalen bedienen zu dürfen (und dann auch noch denkt, hierfür eine juristische Legitimation im Nachhinein erwirken zu können).

Austrian Wings kooperiert mittlerweile fast täglich mit zahlreichen anderen Medienredaktionen, national wie international. Wir stellen gerne Bild- und Videomaterial zur Verfügung, vermitteln die gewünschten Interviewpartner oder arbeiten luftfahrtspezifische Sachverhalte entsprechend auf, um sie auch für Laien verständlich darzulegen. Das alles passiert, wie es auch branchenüblich sein sollte, auf Basis eines fairen Miteinander. Und selbst, wenn es einmal besonders dringend ist: oft machen wir auch "außerhalb der Bürozeiten", die es bei einem ehrenamtlich betriebenen Portal wie unserem ohnehin nicht wirklich gibt, gerne alles erdenklich Umsetzbare möglich. Anruf (oder E-Mail) genügt.

Und so freuen wir uns, dass wir nun auch dem dringenden Wunsch von Fellner und Konsorten nach einer eigens für sie unterstrichenen OLG-Abhandlung zum Thema Urheberrecht nachkommen konnten.

Gern geschehen!

Und dazu noch ein abschließender Tipp, der vielleicht zusätzlich zur Anschaulichkeit für all jene beiträgt, die es in ihrer eigenen Erziehung womöglich verpasst haben: Man nimmt sich fremdes Eigentum nicht "einfach so". Weder im Supermarkt, noch im privaten Umfeld; weder als Handelsgut, noch als digitales Werk. Man fragt vorher um Erlaubnis, oder erwirbt die Eigentums- beziehungsweise Nutzungsrechte durch einen regulär vorgesehenen Kaufvorgang. Und bloß, weil das Fellner-Unternehmen mit dem gleichlautenden Namen unserer Republik auftritt, heißt das nicht, dass es ebendort seine eigenen, beliebigen Gesetze schaffen kann. Wissen Sie's jetzt, Herr Fellner und Team?

(AG)

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.